Andreas Ritter _ Bachstr. 17 _ 88069 Tettnang _ Tel. 07542-952930 _ Fax 07542-952931

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Autoteile-Verkauf der Firma Ritter Instrumente und Zubehör, 88069 Tettnang

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Angebot und Vertragsabschluss ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Unsere Preise enthalten, soweit es sich um Privatpersonen handelt, die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

2.1 Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 15 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

3. Bestellung und Anzahlung

Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen.

4. Lieferung

Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind.

Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

Versand (national und international) erfolgt mit DHL. Sollten Sie den Versand mit UPS wünschen, senden Sie uns bitte einen gültiges Versandetikett für die Sendung von uns an Sie zu.

5. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 3 % bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Für Mahnungen können Mahnkosten berechnet werden. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.

7. Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde hat regelmäßig die Plausibilität der Anzeigen zu prüfen. Bei vermuteten Abweichungen der Anzeigewerte ist eine Überprüfung in einer KFZ-Werkstatt oder bei uns zu veranlassen. Wenn eine Fehlfunktion vermutet wird hat der Kunde sein Fahrzeug bis zur Überprüfung in schonender Gangart zu bewegen (Hohe Drehzahlen und Volllastbetrieb sind unbedingt zu vermeiden).

8. Haftung

8.1 Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Wir haften für Sachmängel entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Privatpersonen nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, das Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde

b) die Ware unsachgemäß montiert oder angeschlossen wurde

c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind

d) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt

8.2 Haftungsausschluss

Wir haften nicht für Folgeschäden die durch Fehlfunktion oder Falschanzeige der von uns gelieferten Ware entsteht.

Der Käufer ist verpflichtet die einwandfreie Funktion der Anzeigeinstrumente vor ihrer Inbetriebnahme zu prüfen. Dies sollte in einer KFZ-Werkstatt mit entsprechenden Testgeräten erfolgen.

8.3 Fertigstellungstermine

Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen können, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

9. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren.

11. Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist 88069 Tettnang. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.